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Judikative – Friedensrichter/In

Die Judikative auf Gemeindeebene bildet die Friedensrichterin. Sie hat eine Vermittlerfunktion und kann auf Antrag der klagenden Partei über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5000.00 kann die Friedensrichterin den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Die Friedensrichterin wird vom Volk auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt.

Marlies Süsstrunk
Funktion:
Friedensrichterin